Öffentliches Beschaffungswesen
Das öffentliche Beschaffungswesen – auch Vergabe- oder Submissionsrecht genannt – regelt die Vergabe von Aufträgen durch die öffentliche Hand. Es ist ein komplexes und formal geprägtes Rechtsgebiet mit hoher praktischer Bedeutung für Gemeinwesen und private Anbieter.
Wir beraten und vertreten sowohl öffentliche Auftraggeber als auch private Anbieter umfassend in sämtlichen Fragen des Beschaffungsrechts – auf kantonaler wie auch auf Bundesebene. Dabei verbinden wir juristische Präzision mit einem ausgeprägten Verständnis für wirtschaftliche und projektbezogene Zusammenhänge.
Leistungen im Überblick
Beratung von Vergabestellen bei der Planung und Durchführung von Beschaffungsverfahren
Unterstützung bei der Wahl und Strukturierung des geeigneten Vergabeverfahrens (freihändig, Einladungsverfahren, selektiv, offen)
Erstellung und Prüfung von Ausschreibungsunterlagen sowie Beschaffungs- und Werkverträgen
Begleitung von Submissionsverfahren und Wettbewerben (insbesondere im Bau- und Dienstleistungsbereich)
Beratung von Anbietern bei der Teilnahme an Ausschreibungen
Prüfung von Zuschlagsentscheiden sowie Beratung zu möglichen Rechtsmitteln
Vertretung in Beschwerdeverfahren vor Verwaltungsbehörden und Gerichten
Erstellung von Gutachten zu vergaberechtlichen Fragestellungen
Wir unterstützen unsere Klientschaft sowohl bei der umfassenden Begleitung komplexer Beschaffungsprojekte als auch bei punktuellen rechtlichen Fragestellungen – effizient, lösungsorientiert und mit dem nötigen Blick für das Wesentliche.