
MLaw Michael Zimmermann
Rechtsanwalt
Michael Zimmermann ist ein versierter Rechtsanwalt mit fundierter Erfahrung in der Prozessführung und juristischen Beratung. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Strafrecht, Familienrecht und Baurecht. Durch seine praxiserprobte Herangehensweise und sein strukturiertes Arbeiten findet er für komplexe rechtliche Fragestellungen stets zielgerichtete Lösungen.
Ein vielseitiger juristischer Werdegang
Michael Zimmermann absolvierte sein Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Basel, wo er 2009 den Bachelor of Law und 2010 den Master of Law erlangte. Nach seiner Tätigkeit als Gerichtsschreiber am Verwaltungsgericht des Kantons Glarus erhielt er 2017 das Anwaltspatent des Kantons Glarus und sammelte im Anschluss wertvolle Erfahrungen in verschiedenen renommierten Kanzleien in Bern und Zürich.
Berufliche Stationen und aktuelle Tätigkeit
Seine juristische Laufbahn führte ihn unter anderem zu Schaer Partners Rechtsanwälte in Bern sowie zu Landmann + Partner AG in Zürich, wo er als Rechtsanwalt in unterschiedlichen zivil-, straf- und verwaltungsrechtlichen Mandaten tätig war. Seit Mai 2024 verstärkt Michael Zimmermann das Team der Anwaltskanzlei Grischott-Domanig AG in Frauenfeld und betreut Mandate mit Engagement, Fachwissen und einem hohen Qualitätsanspruch.
Zulassung und Tätigkeitsbereich
Michael Zimmermann ist im Anwaltsregister eingetragen und zur Vertretung vor allen Schweizer Gerichten und Behörden zugelassen. Seine breitgefächerte Erfahrung im öffentlichen wie auch im privaten Recht macht ihn zu einem kompetenten Ansprechpartner für anspruchsvolle rechtliche Anliegen.
Sprachen
Deutsch
Englisch
Französisch
Kontakt
michael.zimmermann@grischott-domanig.ch
Spezialisierte Rechtsgebiete
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Michael Zimmermann: Opportunitätsprinzip, Verfolgungszwang und Bagatellkriminalität nach der neuen StPO, in: Festschrift 75 Jahre Aargauischer Juristenverein, 1936-2011: Beiträge zur Umsetzung der schweizerischen Zivilprozess-, Strafprozess- und Jugendstrafprozessordnung im Kanton Aargau, Zürich 2011, S. 131-161